Nun ist es amtlich. Das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23.04.2008 liegt vor, wonach die Höhe des Kinderfreibetrages verfassungsgemäß ist. Der Kläger hatte für das Jahr 2001 den Kinderfreibetrag in Höhe des Mindestunterhaltsanspruches nach der bis zum 31.12.2007 geltenden Regelbetrags-Verordnung für ein minderjähriges Kind eingeklagt. Übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Höhe des zivilrechtlich geschuldeten Unterhalts aber kein Maßstab für die Bemessung des von der Steuer freizustellenden Existenzminimums.
Von Alex |