Am 02. Oktober 2008 wurden vom Bundesfinanzhof die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Diese hatten die Übertragung der steuerfreien Abgeordnetenpauschale auf andere Berufsgruppen beantragt. Der Zweck der Pauschale sei laut BFH, dass typische mandatsbedingte Aufwendungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des verfassungsrechtlich geregelten Abgeordnetenstatus erstattet werden. Das ist in den §§ 12 Abs. 2 Satz 1 und 6 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 der jeweiligen Abgeordnetengesetze geregelt. Somit könnten andere Berufsgruppen nicht mit Abgeordneten verglichen werden.
Von Alex |