VAE ist die Abkürzung für die Vereinigten Arabischen Emirate. Das Bundesministerium der Finanzen teilt am 13.10.2008, dass auch in der im Oktober verhandelten dritten Runde keine Einigung über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten erzielt werden konnte. Ein Doppelbesteuerungsabkommen dient der Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen. Die bisherige zweijährige Verlängerung endete am 09.08.2008. Nach Artikel 30 DBA VAE ist dieses Abkommen noch bis zum Ende dieses Jahres anwendbar. Danach tritt ein abkommensloser Zustand ein. Eine weitere Verhandlungsrunde wird dann stattfinden, wenn Gemeinsamkeiten zu realistischen Einigungen erkennbar sind.
Von Alex |