Berichte über

15. Okt. 2008

Das Bundesministerium der Justiz, an der Spitze Frau Zypries, teilte am 13.10.2008 mit, dass die Insolvenzordnung geändert wird und somit der Überschuldungsbegriff eine Wandlung erfährt. Viele Unternehmen können von der derzeitigen Finanzmarktkrise betroffen sein und müssten aufgrund massiver Wertverluste bei Aktien und Immobilien Insolvenz beantragen, sofern sie diese Verluste nicht durch andere Vermögensgegenstände ausgleichen können. Der Antrag muss zwingend innerhalb von drei Wochen nach Überschuldungseintritt gestellt werden. Genau diese Regelung soll entfallen, denn die Insolvenzrechtsänderung ist beschlossen. Damit sind viele Unternehmen gerettet, insbesondere kleine und mittelständige Betriebe, die etwa auf den Zuschlag für einen Großauftrag noch warten, formal aber schon auf dem Papier überschuldet wären. Somit können sich an sich gesunde Betriebe auch in Krisenzeiten sanieren, immer unter der Voraussetzung dass der Betrieb langfristig gesehen aller Wahrscheinlichkeit nach fortgeführt werden kann.

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