Das Thema “Steuern” ist und bleibt das beliebteste Thema Deutschlands Bürger. Was kann ich steuerlich sparen, wie muss ich mich verhalten, was gehört in die Steuererklärung alles rein.
Einige Informationen zum Thema Steuern und zur Steuerkarte und Steuererklärung:
Die Steuerkarte, genauer die Lohnsteuerkarte, für Arbeitnehmer darf vom Arbeitgeber nur bei einem Arbeitswechsel ausgehändigt werden. Außerdem sollte man wissen, dass Lohnsteuerkarten in Papierform, letztmalig für 2010 ausgestellt werden. Ansonsten werden bis zum Ende des Jahres oder bis spätestens zum Februar des Folgejahres die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgehändigt. Diese wird benötigt, um seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Steuererklärung anzugeben.
Eine immer wieder gestellte Frage ist die Frage, ob man auch die 400-Euro-Jobs in der jährlichen Steuererklärung angeben muss. Klare Antwort: Wenn es sich um einen tatsächlichen 400-Euro-Job handelt, das heißt die 400 Euro werden nicht überschritten, so müssen die Einkünfte aus dem 400-Euro-Job nicht in der Steuererklärung zusätzlich zum zu versteuernden Einkommen angegeben werden. Es handelt sich dabei nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.