Seit 01. Oktober 2008 können Mitteilungspflichtige die Anfrage der Identifikationsnummer durch Datenfernübertragung vornehmen. Die nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erfolgte Anfrage sowie die Antwort des Bundeszentralamtes für Steuern laufen über eine Schnittstelle einer zentralen Stelle. Diese Schnittstelle kann unter http://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de eingesehen werden. Dieses maschinelle Antragsverfahren zur Identifikationsnummer ist im § 22 a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes verankert. Das Schreiben wird im Bundesteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Von Alex |