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15. Sep. 2008

Der BFH hatte den Sachverhalt zu verhandeln, ob Glücksspiele mit Geldeinsatz gemäß der Richtlinienbestimmung des Art. 13 Teil B Buchstabe f der Richtlinie 77/388/EWG von der Umsatzsteuer steuerbefreit sind. Bei einem steuerfreien Glücksspiel ist maßgebend, dass der Spieler eine Gewinnchance hat. Die alleinige Tatsache, dass der Spieler bei den sogenannten “Fun-Games” lediglich seinen Geldeinsatz zurückgewinnen kann, erfüllt weder den Tatbestand der Steuerbefreiung § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 1999 noch nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG. Glücksspiele mit Geldeinsatz sind somit nur dann steuerfrei, wenn der Leistungsempfänger, ebenso wie bei Wetten und Lotterien, eine Gewinnchance hat und ein Risiko für den Leistenden besteht, den Gewinn auszahlen zu müssen.

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