Das Land Schleswig-Holstein hatte den Antrag gestellt, dass die Gewerbesteuereinnahmen von Windkraftanlagen gerechter verteilt werden sollten auf die Firmensitzgemeinden und die Standortgemeinden. Der Bundesrat hat diesem Antrag am 19. September zugestimmt. Bisher hätten nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes nur die Firmensitzgemeinden die volle Gewerbesteuer erhalten. Nun soll eine hälftige Aufteilung erfolgen, Maßstab sollen der Arbeitslohn und die Steuerbilanzwerte des Sachanlagevermögens sein. Nun muss über den Antrag und die Aufnahme in das Jahressteueränderungsgesetz noch im Bundestag beraten werden. Die Prognosen sind positiv.
Von Alex |