Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat in der Sitzung am 17.09.2008 sich zum Ziel gesetzt, dafür Sorge zu tragen, dass die Gewerbesteuer bei Windkraftanlagen gerechter verteilt wird. Das Jahressteuergesetz 2009 müsste dahingehend geändert werden, dass den Standortgemeinden von Windkraftanlagen die Hälfte der Gewerbesteuer zugeht. Derzeit findet noch ein Urteil des Bundesfinanzhofes Anwendung, wonach die Gemeinden, in den die Betreiberfirmen ihren Sitz haben, die Gewerbesteuer in vollem Umfang erhalten.
Von Alex |