Ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren befasst sich mit dem Streitfall, ob Gerichtskosten für Finanzgerichtsverfahren zur Einkommensteuer steuerlich abzugsfähig sind. Der 11. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hat die Abzugsfähigkeit verneint und die Kosten auch nicht als Steuerberatungskosten nach § 10 Absatz 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetz anerkannt. Begründet wurde das Urteil insofern, dass die Prozesskosten als Folgekosten das rechtliche Schicksal der gemäß § 12 Nr. 3 Einkommensteuergesetz nicht abzugsfähigen Einkommensteuer teilen. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof entscheidet.
Von Alex |