Berichte über

12. Jan. 2009

Die obersten Finanzbehörden haben am 01.02.2009 gleichlautende Erlasse zu den Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2008 bekannt gegeben. Hiernach lautet die Frist für die Abgabe von Einkommensteuer-, Körperschaft-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen auf den 31.05.2009. Bis zu diesem Datum muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht worden sein. Werden die Steuererklärungen durch Personen aus den steuerberatenden Berufen erstellt, so müssen sie bis spätestens am 31.12.2009 beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt hat die Möglichkeit, die Erklärungen auch vor Ende der Frist anzufordern. Gründe hierfür können etwa sein, dass sich im vergangenen Jahr eine hohe Nachzahlung ergeben hatte, dass nachträglich Vorauszahlungen festgesetzt wurden, dass die Erklärung verspätet abgegeben worden war oder wenn es die Arbeitslage der Finanzämter erfordert. Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, haben als Frist den 31.03.2010.

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