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17. Okt. 2008

Der Bundestag und der Bundesrat müssen über den Entwurf zum Familienleistungsgesetz der Bundesregierung vom 15.10.2008 beraten. Darin sind zahlreiche Verbesserungen für Familien niedergeschrieben. Zum einen wird das Kindergeld ab 01.01.2009 um 10 Euro für das erste und zweite Kind angehoben, ab dem dritten Kind sind es sogar 16 Euro mehr. Der Kinderfreibetrag soll ab 2009 auf 3840 Euro ansteigen. Weiterhin sollen haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse besser gefördert werden, etwa durch die einheitliche Förderung mit 20 % der Aufwendungen. Für hilfsbedürftige Kinder sollen künftig zum Schuljahresbeginn bis zur 10. Schulklasse 100 Euro zur Verfügung gestellt werden, damit die notwendigste Schulausstattung, wie Ranzen, Hefte, Bücher angeschafft werden kann.

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