In der Pressemitteilung vom 07.11.2008 teilt die Bundesregierung mit, dass es bei der Reform der Erbschaftsteuer zu einer Einigung im Koalitionsausschuss gekommen ist. Das neue Erbschaftsteuergesetz wird zum 01.01.2009 in Kraft treten. Erben Ehepartner, eingetragene Lebensgemeinschaften, Kinder oder Enkel, deren Eltern schon verstorben sind, Wohneigentum, so bleibt dies von der Erbschaftsteuer befreit. Voraussetzung hierfür ist die Selbstnutzung des Hauses oder der Wohnung. Betriebsübernahmen im Erbfall können erbschaftsteuerfrei sein, wenn der Betrieb 10 Jahre weitergeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Werden Betriebe dahingegen 7 Jahre fortgeführt, so bleiben 85 % erbschaftsteuerfrei, wobei die Lohnsumme hier 650 % erreichen muss.
Von Alex |