Der Passauer Rechtswissenschaftler Professor Dr. jur.Rainer Wernsmann hat im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des geplanten Erbschaftsteuerreformgesetzes aufgesetzt. Hierin bekundet er erhebliche Schwachpunkte des Gesetzes. So sei die Doppelbelastung durch die Einkommensteuer einerseits und die Erbschaftsteuer andererseits unzulässig. Weiterhin sei die Lohnsummenregelung zweifelhaft und der Gesetzgeber solle selbst die Wertermittlung von Betriebsvermögen festlegen.
Von Alex |