Ein viel verbreiteter Irrtum ist der, dass manche Eheleute meinen, dass nach dem Tod des einen Ehegatten das gemeinsame Vermögen hinterher allein dem Überlebenden gehört. Darunter fallen das Haus oder die Eigentumswohnung oder auch Geld. Aber das ist ein Irrtum. Das Erbrecht unter Eheleuten ist nicht so einfach. Liegt keine letztwillige Verfügung, sprich ein Testament oder ein Erbvertrag, vor, dann tritt beim Tod eines Ehegatten die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte erbt, wenn Abkömmlinge des Verstorbenen da sind. Die erben dann nämlich die andere Hälfte. Sind dagegen keine Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten vorhanden, dann erbt der überlebende Ehegatte 3/4 und die Verwandtschaft des Verstorbenen das übrige 1/4. Hier ergeben sich oft Probleme für den überlebenden Ehegatten. Es entsteht durch die gesetzliche Erbfolge eine Erbengemeinschaft zwischen den Erben. Das bedeutet, dass jeder Erbe die Teilung des Nachlasses auch schon zu den Lebzeiten des überlebenden Ehegatten verlangen. Werden sich die Erben nicht einig, so wird im Fall von Grundeigentum eine Zwangsversteigerung anberaumt. Um dem ganzen Ärger der Erbschaft vorzubeugen, ist es sinnvoll, ein Testament zu Lebzeiten zu verfassen.
Von Alex |