Berichte über

16. Nov. 2008

Es gibt Neuigkeiten im internationalen Steuerrecht. Das Österreichische Bundesministerium für Finanzen beschloss am 06.11.2008 in Wien folgendes Abkommen. Das seit dem 04.10.1954 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen betreffend der Erbschaftsteuer gilt vorrübergehend weiter. Deutschland hat selbiges zum 31.12.2007 gekündigt. Die Weitergeltung des Doppelbesteuerungsabkommens gilt für diejenigen Erbfälle, bei denen der Erblasser nach dem 31.12.2007 und vor dem 01.08.2008 gestorben ist. So kann die Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Österreich auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer vermieden werden, bis die österreichische Erbschaftsteuer ausläuft. Hierzu wurde schon das Ratifikationsverfahren eingeleitet.

Links

weitere Beiträge