Berichte über

11. Sep. 2008

Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen wird die Familienpolitik weiter unterstützt. Das Elterngeld bleibt weiterhin steuerfrei, was bedeutet, dass der Besteuerungsgrundsatz nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen nicht beeinträchtigt wird. Das im Jahr 2007 eingeführte Elterngeld unterliegt bei der Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt. Diesem unterliegen auch andere Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld, das Krankengeld oder das Mutterschaftsgeld. Dadurch wird ein besonderer Steuersatz ermittelt. Das Elterngeld wird somit in die Berechnung des Steuersatzes mit einbezogen. Der Steuersatz selbst wird aber nur auf das Einkommen des Partners angewandt, der kein Elterngeld bezieht. Mit dem Elterngeld sollen die Familien wirksam gefördert werden.

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