Die Oberfinanzdirektion Koblenz teilte am 27.10.2008 in einer Pressemitteilung mit, dass die elektronische Übermittlung von Steuerdaten ab 2009 zwingend verlangt wird. Hierdurch sollen die Steuerdaten schneller bearbeitet werden können. Ausnahmen wird es ab 2009 so gut wie keine mehr geben. Bei den Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen von Arbeitnehmern können nur noch diejenigen in Papierform eingereicht werden, die für geringfügig Beschäftigte mit pauschal versteuertem Arbeitslohn im Privathaushalt ausgestellt sind. Alle anderen Arbeitgeber müssen künftig die Lohnsteuerbescheinigungen bis spätestens zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres übermitteln. Das gleiche gilt ab 2009 für die Kapitalertragsteuer-Anmeldungen. Die elektronische Übermittlung kann über das ElsterOnlinePortal unter https://www.elster.de/eon_home.php der Finanzverwaltung erfolgen.
Von Alex |