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15. Okt. 2008

Grundlage ist das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17.07.2008. Verhandelt wurde die Frage, ob die Einbringung aller Anteile einer Kapitalgesellschaft als Sacheinlage in eine ausländische Betriebsstätte die Versteuerung der stillen Reserven der Anteile zur Folge hat. Nach Auffassung des BFH ist diese Einbringung der Anteile ein Veräußerungsgeschäft. Stille Reserven werden realisiert. Im vorliegenden Fall wurden für die Überführung von Wirtschaftsgütern Gesellschafterrechte gewährt. Diese sogenannte Sacheinlage ist ertragssteuerrechtlich ein Veräußerungsgeschäft. Der Veräußerungsgewinn wird durch den Bilanzansatz des eingebrachten Wirtschaftsgutes bei der aufnehmenden Firma ermittelt. Die Einbringung einer Sacheinlage in eine KG gleicht einer Veräußerung, so lautet das Fazit des zitierten BFH-Urteils.

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