Berichte über

14. Okt. 2008

Das Finanzgericht Düsseldorf hat am 13.10.2008 entschieden, dass ein an den Verkäufer bezahltes Disagio beim Kauf einer Eigentumswohnung sofort abzugsfähige Werbungskosten darstellt. Im zu verhandelnden Fall waren die Aufwendungen als Vergütung für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung von den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung anzusehen. Somit ist das Disagio nicht den Anschaffungskosten zuzurechnen. Es handelt sich vielmehr um sofort abzugsfähige Finanzierungskosten, die als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

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