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9. Okt. 2008

Um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln hat am 07.10.2008 das Bundeskabinett einen Maßnahmenkatalog beschlossen. Die steuerliche Belastung der Bürger soll ebenso erzielt werden wie die Stabilisierung der Sozialabgaben. Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenkasse wird ab Januar 2009 auf einheitlich 14,6 % festgelegt, zuzüglich der 0,9 %, die allein der Arbeitnehmer zu leisten hat. Hinzu kommt der Beitrag des Arbeitgebers. Im gleichen Zug soll die Arbeitslosenversicherung auf 2,8 % sinken. Weiterhin wird der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht, ebenso das Wohngeld. Für Hilfen im Haushalt kann künftig ein höherer Betrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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