Am Mittwoch dieser Woche fand die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf eines Steuerbürokratieabbaugesetzes statt. Thema war die Abgabe der Steuererklärungen auf elektronischem Wege von Unternehmen ab dem Jahr 2011 an das Finanzamt. Das gleiche gelte für die Abgabe der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. In Härtefällen könne man darauf verzichten und zulassen, dass die Unterlagen weiterhin auf dem Papier eingereicht werden können. Hierin sehen die Experten vom Bund der Steuerzahler ein Problem, was als Härtefall zu definieren sei. Weiterhin wird die Einführung eines sogenannten elektronischen Siegels zur Datenschutzsicherheit gewünscht. So könnten zusätzlich ohne Bedenken Kontoauszüge und Rechnungen übermittelt werden.
Von Alex |