Berichte über

16. Sep. 2008

Zur bilanziellen Behandlung des Körperschaftguthabens nach § 37 des Körperschaftsteuergesetzes liegt nun ein Beschluss des BFH vom 15.07.2008 vor. In diesem Paragraphen ist geregelt, dass eine Körperschaft einen Auszahlungsanspruch des Körperschaftguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen hat.  Dieser Anspruch ist aktivierungspflichtig und somit gewinnerhöhend im Jahr der Entstehung, allerdings ist er nicht verzinslich und somit auf den Barwert abzuzinsen. Obiger Paragraph besagt weiterhin, dass sowohl Erträge als auch Gewinnminderungen aus der steuerlichen Behandlung dieses Körperschaftsteuerguthabens bei der Ermittlung des Einkommens zu neutralisieren sind.

Links

weitere Beiträge