Das Bundesministerium für Finanzen teilte am 24.10.2008 mit, dass rechtskräftig gewordene Urteile, die in einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangen sind, durch deren Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil II von den Finanzämtern in ähnlichen Fällen künftig angewendet werden sollen. Auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofes unter www.bundesfinanzhof.de - Aktuelle Entscheidungen - sind die BFH-Entscheidungen, die künftig angewendet werden sollen, nachzulesen. Vorher hatten BFH-Entscheidungen nur die Beteiligten und deren Rechtsnachfolger aus dem Rechtsstreit gebunden. Jetzt werden durch die Veröffentlichung der Urteile die Finanzämter angewiesen, diese abgedruckten Urteile künftig auch auf vergleichbare Vorgänge anzuwenden.
Von Alex |