Das Bundesfinanzministerium der Finanzen hat am 01. Oktober 2008 die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen definiert. So ist ein Arbeitgeberdarlehen die Überlassung von Geld von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer, abgesichert durch einen Darlehensvertrag. In der Regel sind solche Darlehen zinslos oder zinsverbilligt. Dieser geldwerte Vorteil zwischen den Arbeitgeberdarlehenskonditionen und dem marktüblichen Zins muss als Sachbezug versteuert werden. Die Bewertung erfolgt nach § 8 des Einkommensteuergesetzes. Das komplette Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Von Alex |