Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen vom 30. September 2008 beschäftigt sich mit der Behandlung von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Auslandsdividenden. Es ging hier um die Rechtssache der Keller-Holding. Hierzu gibt es ein EuGH-Urteil und zwei BFH-Urteile aus dem Jahr 2006. Beide sind der Meinung, dass der Artikel 43 EG dem Abzugsverbot für solche Betriebsausgaben entgegensteht, die mit Ausschüttungen aus EU-Staaten in Verbindung stehen. Hierzu nimmt der BMF Stellung. Nachzulesen unter www.bundesfinanzministerium.de BMF-Schreiben vom 30. September 2008 “Keller-Holding” (PDF, 97KB).
Von Alex |