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11. Nov. 2008

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist am 04.11.2008 in einer Pressemitteilung auf Folgendes hin. Ab dem 01.01.2009 wird es die Abgeltungsteuer geben. Sie beträgt 25 % der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Veräußerungsgewinne. Von dieser neuen Steuer ist auch die Kirchensteuer betroffen. Einige Banken erfragen derzeit mittels Antragsformularen die Religionszugehörigkeit. Die Beantwortung ist rein freiwillig. Der Anleger oder Bankkunde hat nämlich das Wahlrecht, die Kirchensteuer, die auf die Abgeltungsteuer anfällt, direkt von der Bank einbehalten und abführen zu lassen oder diese mittels der jährlichen Steuererklärung vom Finanzamt festsetzen zu lassen. Werden die Kirchensteuer-Angaben nicht der Bank mitgeteilt, so ist die geplante Vereinfachung und Entbürokratisierung dem Finanzamt gegenüber gescheitert. Hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuerveranlagung einen Steuersatz, der unter 25 % liegt, dann kann er bei der Einkommensteuererklärung beantragen, dass in die Veranlagung seine Kapitaleinkünfte mit einbezogen werden. Stellt sich heraus, dass er zuviel Abgeltungsteuer und Kirchensteuer bezahlt hat, so erstattet das Finanzamt diesen Betrag. Die bisherigen Freistellungsaufträge (801 € für Ledige und 1602 € für Verheiratete) oder Nichtveranlagungs-Bescheinigungen gelten weiterhin.

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