Die Oberfinanzdirektion Hannover gab am 29.09.2008 bekannt, dass ab dem 01.01.2009 die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nur noch authentifiziert an das Finanzamt übermittelt werden können. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen und betrifft alle Arbeitgeber, die zur elektronischen Übermittlung verpflichtet sind. Die einmalige Registrierung erfolgt im ElsterOnline-Portal unter https://www.elsteronline.de/eportal. Diese Registrierung kann schon dieses Jahr erfolgen, somit ist die Datenübermittlung, wie z.B. auch Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen, sicherer. Ist ein Arbeitgeber schon registriert, so muss er dies nicht nochmals tun.
Von Alex |