Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat am 25.09.2008 ein Urteil erlassen zum Thema Arbeitszimmer. Ein viel diskutiertes Thema, das nun Klarheit bringt. Im vorliegenden Fall nutzte der Kläger einen Bungalow, der sich auf dem von ihm bewohnten Hausgrundstück befand, als sein häusliches Arbeitszimmer und machte hierzu die gesamten Kosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Den Bungalow hatte er von seiner Schwiegermutter angemietet. Streitig war nun, ob das Arbeitszimmer noch dem häuslichen Bereich zugeordnet werden kann oder nicht. Das Finanzgericht hat eindeutig entschieden, dass der Bungalow durchaus der häuslichen Sphäre des Steuerpflichtigen zugeordnet werden kann. Dieses Urteil entspricht damit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der auch schon darüber zu entscheiden hatte, ob ein häusliches Arbeitszimmer, das sich etwa in einem Anbau des eigentlichen Wohnhauses oder in einer neben der privat genutzten Wohnung liegenden Wohnung befindet, ob ein solches Arbeitszimmer steuerliche Anerkennung findet.
Von Alex |