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28. Sep. 2009

Wer Arbeitslosengeld erhält, hat ohnehin wenig Geld zur Verfügung. Eine wichtige Frage aus steuerlicher Sicht ist dann, ob das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung als Einkünfte angegeben und somit versteuert werden muss. Dabei muss man zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II unterscheiden:

Arbeitslosengeld I ist nach § 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei, dennoch muss es in der jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eingetragen werden. Es wird nicht voll versteuert, aber es fließt in den Progressionsvorbehalt mit ein.

Das Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, wird dagegen anders behandelt. Es stellt eine Leistung für den Lebensunterhalt des Betroffenen dar und ist somit steuerfrei und muss nicht in die jährliche Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die Mehraufwandsentschädigung, die an Bezieher von Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ist ebenfalls steuerfrei.

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