Die Frage ist nur, wie lange bleibt die Absetzbarkeit vom Arbeitszimmer noch erhalten? Die Entscheidung des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Vor allem Lehrer, Handelsvertreter und Vertriebsmitarbeiter konnten bis zum Jahr 2006 für ihr häusliches Arbeitszimmer bis zu 1250 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen, weil ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch die Ausgaben für die Miete, den Strom, die Heizung oder Möbel für das Arbeitszimmer können in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Seit 2007 wurden diese Werbungskosten vom Finanzamt abgelehnt. So konnten Arbeitnehmer und Selbständige die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann geltend machen, wenn das heimische Büro den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Von Alex |