Das Bundesministerium der Finanzen teilte am 19.11.2008 mit, dass ab dem 01.01.2009 Handwerksleistungen mit dem doppelten Betrag als vorher steuerlich absetzbar. Bis zum 31.12.2008 sind 20 % von maximal 3.000 Euro der Arbeitskosten aus einer Handwerkerrechnung, also 600 Euro, von der Steuer absetzbar. Das bedeutet, dass dieser sogenannte Steuerbonus direkt bei der Einkommensteuererklärung mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet wird. Dieser Steuervorteil soll sowohl den privaten Haushalten als auch den Handwerkern im Rahmen des Schutzschirms für Arbeitsplätze von Nutzen sein. So können die privaten Haushalte Aufträge schneller erteilen, im Hinblick darauf, dass sie ja einen Teil der Rechnung vom Staat wieder über die jährliche Einkommensteuererklärung erstattet bekommen.
Von Alex |