Eine durchaus berechtigte Frage: Muss man eine Steuererklärung bei Rente plus Nebenjob abgeben? Eine Frau erhält eine monatliche Rente in Höhe von knapp 1400 Euro. Sie hat sich schon informiert und vom Finanzamt dann die Auskunft bekommen, dass sie keine Steuererklärung einreichen muss. Aber, was ist, wenn diese Frau noch einen Nebenjob für monatlich 300 Euro ausübt? Muss sie dann eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen und muss sie sich für diese Berufstätigkeit eine Lohnsteuerkarte auf der zuständigen Gemeinde besorgen? Nein, sie benötigt keine Lohnsteuerkarte. Der Nebenverdienst muss zudem auch nicht dem Finanzamt gemeldet werden, sofern es sich um einen Minijob handelt. In diesem Fall führt nämlich der Arbeitgeber eine Pauschale für Lohnsteuer und Sozialabgaben, das sind zusammen 30 %, an die Minijob-Zentrale ab.
Die Anlage KAP ist bei der jährlichen Steuererklärung ein Bestandteil. Nicht jeder muss sie ausfüllen. Wir von steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com wollen erläutern, für wen es zwingend und sinnvoll ist, die Anlage KAP bei der Steuererklärung auszufüllen. Der Fiskus bekommt von Gewinnen, die den Sparerpauschbetrag von 801 Euro bei Alleinstehenden und von 1602 Euro bei Ehepaaren übersteigen, 25 % Abgeltungsteuer. In diesen Fällen müssen die Anleger bei der Steuererklärung keine Anlage KAP mehr einreichen. Doch auch in diesen Fällen kann es sich lohnen, sich die Arbeit zu machen und die Anlage für Kapitaleinkünfte auszufüllen. Nämlich dann, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. Dies ist bei einem Einkommen vom maximal 15.000 Euro, bei Ehepaaren 30.000 Euro, der Fall. Dann erstattet nämlich das Finanzamt die Differenz zu 25 %. Auch die Personen, die der Bank keinen oder einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt haben, sollten die Anlage KAP abgeben. Wer in seiner Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen, wie Ausgaben für Zahnersatz, Medikamente oder eine Brille geltend macht oder bedürftigen Personen Unterhalt bezahlt, der muss seine Zinsen, Dividenden und Kursgewinne auflisten. Ebenso bei der Ermittlung von Einkünften und Bezügen eiens volljährigen Kindes in Ausbildung im Zusammenhang mit dem Kindergeld.
Die Städte und Gemeinden fordern erneut, dass die Gewerbesteuer für die freien Berufe kommen soll. Mit der Ausdehnung der Gewerbesteuer auf die freien Berufe kämen zusätzliche Gelder in die Kassen der Städte und Gemeinden. Nach deren Meinung nutzten nämlich diese die von den Städten finanzierten kommunalen Infrastrukturmaßnahmen genauso wie die Gewerbebetriebe. Dem hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 15.1.2008 widersprochen. Es sei verfassungsrechtlich nicht erforderlich, die Freiberufler in die Gewerbesteuer einzubeziehen. Der Bund der Steuerzahler ist absolut dagegen, dass die Gewerbesteuer auf die freien Berufe ausgedehnt wird. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke sagte hierzu: “Weitere Personengruppen oder Unternehmen in eine Steuer einzubeziehen, die gravierende Mängel und Nachteile aufweist, ist Ausdruck von Hilflosigkeit ersten Ranges.” Außerdem sei nicht die Ausdehnung dieser Steuer erforderlich, sondern der Abbau der Steuer. Der Bund der Steuerzahler schlägt in einer aktuellen Studie vor, die Gemeinden mit verfassungsrechtlich abgesicherten Beteiligungen an der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer auszustatten. Zudem sollten die Gemeindeanteile von Einkommen- und Körperschaftsteuer mit begrenzten Hebesatzrechten versehen werden. Die Gewerbesteuer verstoße gegen die Steuergerechtigkeit im Sinne einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und gegen das Prinzip der Steuervereinfachung und weise außerdem schwerwiegende konjunktur- und kommunalpolitische Mängel und Nachteile auf.
Für Hunde müssen Steuern bezahlt werden, die sogenannte Hundesteuer. Sie ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken im Gemeindegebiet besteuert. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder sieht aber in Artikel 105 Abs. 2a GG nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken vor. Hundezüchter zahlen keine Hundesteuer. Wenn die Hundezucht beim Finanzamt angemeldet ist und dort auch alle Einnahmen, wie etwa der Verkauf von Welpen, und die Ausgaben für die Pflege und Unterbringung der Tiere erklärt werden, dann handelt es sich bei der Hundehaltung um ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht. Es ist somit keine Liebhaberei mehr und der Hundezüchter wird von der Hundesteuerzahlung befreit.
Der Solidaritätszuschlag wird festgesetzt durch die Bemessungsgrundlage, der festgesetzten Einkommensteuer. Mit dem BMF-Schreiben vom 07.12.2009 steht es nun fest. Laut dem Bundesfinanzministerium wird der Solidaritätszuschlag vorläufig festgesetzt. Auch die obersten Finanzbehörden stimmten zu, dass ab dem Jahr 2005 der Solidaritätszuschlag nur noch vorläufig in den Steuerbescheiden festgesetzt werden soll. Vorreiter dafür war das Finanzgericht Niedersachsen, das mit seiner Entscheidung vom 25.11.2009 den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Bundesverfassungsgericht wird die entgültige Klärung bringen müssen. Vorläufigkeit bedeutet, dass der Steuerbescheid, der jetzt erlassen wird, vorläufig sein wird, was den Solidaritätszuschlag betrifft. Ist der Steuerbescheid schon ergangen und die Einspruchsfrist noch nicht vorrüber, dann sollte ein Einspruch beim Finanzamt eingereicht werden. Dabei muss man sich auf das BMF-Schreiben vom 07.12.2009 berufen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Das Aktenzeichen lautet Az. IV A 3 - S-0338/07/10010.
Die Frage ist nur, wie lange bleibt die Absetzbarkeit vom Arbeitszimmer noch erhalten? Die Entscheidung des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Vor allem Lehrer, Handelsvertreter und Vertriebsmitarbeiter konnten bis zum Jahr 2006 für ihr häusliches Arbeitszimmer bis zu 1250 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen, weil ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch die Ausgaben für die Miete, den Strom, die Heizung oder Möbel für das Arbeitszimmer können in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Seit 2007 wurden diese Werbungskosten vom Finanzamt abgelehnt. So konnten Arbeitnehmer und Selbständige die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann geltend machen, wenn das heimische Büro den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Wer Arbeitslosengeld erhält, hat ohnehin wenig Geld zur Verfügung. Eine wichtige Frage aus steuerlicher Sicht ist dann, ob das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung als Einkünfte angegeben und somit versteuert werden muss. Dabei muss man zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II unterscheiden:
Arbeitslosengeld I ist nach § 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei, dennoch muss es in der jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eingetragen werden. Es wird nicht voll versteuert, aber es fließt in den Progressionsvorbehalt mit ein.
Das Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, wird dagegen anders behandelt. Es stellt eine Leistung für den Lebensunterhalt des Betroffenen dar und ist somit steuerfrei und muss nicht in die jährliche Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die Mehraufwandsentschädigung, die an Bezieher von Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ist ebenfalls steuerfrei.
Das Thema “Steuern” ist und bleibt das beliebteste Thema Deutschlands Bürger. Was kann ich steuerlich sparen, wie muss ich mich verhalten, was gehört in die Steuererklärung alles rein.
Einige Informationen zum Thema Steuern und zur Steuerkarte und Steuererklärung:
Die Steuerkarte, genauer die Lohnsteuerkarte, für Arbeitnehmer darf vom Arbeitgeber nur bei einem Arbeitswechsel ausgehändigt werden. Außerdem sollte man wissen, dass Lohnsteuerkarten in Papierform, letztmalig für 2010 ausgestellt werden. Ansonsten werden bis zum Ende des Jahres oder bis spätestens zum Februar des Folgejahres die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgehändigt. Diese wird benötigt, um seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Steuererklärung anzugeben.
Eine immer wieder gestellte Frage ist die Frage, ob man auch die 400-Euro-Jobs in der jährlichen Steuererklärung angeben muss. Klare Antwort: Wenn es sich um einen tatsächlichen 400-Euro-Job handelt, das heißt die 400 Euro werden nicht überschritten, so müssen die Einkünfte aus dem 400-Euro-Job nicht in der Steuererklärung zusätzlich zum zu versteuernden Einkommen angegeben werden. Es handelt sich dabei nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Es war ein wichtiges Treffen der OECD-Staaten in Berlin jetzt zum Ende des Monates Juni 2009. Im Bundesfinanzministerium in Berlin waren folgende Staaten vertreten: Belgien, Dänemark, Finnland, Island, Italien, Irland, Japan, Kanada, Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Spanien, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Es soll künftig mehr Transparenz und ein reger Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten erfolgen. Bei dem Treffen wurden gemeinsam Sanktionen gegen Steueroasen ausgearbeitet. Betroffen von den Sanktionen werden in erster Linie Staaten und Regionen sein, die die Standards der OECD nicht befolgen oder zu spät umsetzen. Die Quellensteuer steht hier an höchster Stelle. Diese Steuer wird unmittelbar an der Quelle der Einkünfte abgezogen und dem Finanzamt weitergegeben. Die Schweiz, Österreich und Luxemburg tragen das Kommunique mit. Weitere Gespräche über das Doppelbesteuerungsabkommen werden folgen. Außerdem einigte man sich darüber, dass nationale Sanktionen auf internationaler Ebene abgestimmt werden.
Für Exportgeschäfte ist der Zoll wichtig. Die Zollanmeldung entspricht einer Steuererklärung. Zollrecht ist Steuerrecht. Die Aufgabe des Zolls ist die Erhebung von Abgaben. Der Einfuhrzoll der Europäischen Gemeinschaft für industrielle Produkte liegt bei etwa 3 %. Der Zoll prüft die Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen. Wenn künftig die elektronische Verarbeitung erfolgt, werden sogenannte Plausibilitätsprüfungen erleichtert. Die Kontrolldichte und die Kontrollgenauigkeit erhöhen sich dann vehement. Immer noch steht im Vordergrund die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Produkten und die Verhinderung der Einfuhr von Plagiaten. Es finden in den Firmen regelmäßige Zollprüfungen statt. Ab dem 1. Juli diesen Jahres wird ein wesentliches Merkmal auf dem Weg zur gläsernen Lieferkette wirksam. Ab dem 1.7.2009 dürfen die Ausfuhranmeldungen nur noch elektronisch über das ATLAS-System abgegeben werden. Weiterhin werden Unternehmen in sogenannte Risikoklaseen eingestuft. Wichtig sind ausgebildete Fachkräfte in den Unternehmen, die die Zollmeldungen korrekt erstellen. Die häufigsten, in der Praxis auftretenden Fehler sind: falsche Zolltarifnummer, falscher Ursprung, falscher Zollwert.
Ein viel verbreiteter Irrtum ist der, dass manche Eheleute meinen, dass nach dem Tod des einen Ehegatten das gemeinsame Vermögen hinterher allein dem Überlebenden gehört. Darunter fallen das Haus oder die Eigentumswohnung oder auch Geld. Aber das ist ein Irrtum. Das Erbrecht unter Eheleuten ist nicht so einfach. Liegt keine letztwillige Verfügung, sprich ein Testament oder ein Erbvertrag, vor, dann tritt beim Tod eines Ehegatten die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte erbt, wenn Abkömmlinge des Verstorbenen da sind. Die erben dann nämlich die andere Hälfte. Sind dagegen keine Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten vorhanden, dann erbt der überlebende Ehegatte 3/4 und die Verwandtschaft des Verstorbenen das übrige 1/4. Hier ergeben sich oft Probleme für den überlebenden Ehegatten. Es entsteht durch die gesetzliche Erbfolge eine Erbengemeinschaft zwischen den Erben. Das bedeutet, dass jeder Erbe die Teilung des Nachlasses auch schon zu den Lebzeiten des überlebenden Ehegatten verlangen. Werden sich die Erben nicht einig, so wird im Fall von Grundeigentum eine Zwangsversteigerung anberaumt. Um dem ganzen Ärger der Erbschaft vorzubeugen, ist es sinnvoll, ein Testament zu Lebzeiten zu verfassen.
Mal sehen, ob es auch stimmt. Es wurden steuerliche Entlastungen in Milliardenhöhe von der Bundesregierung versprochen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Kranken- und die Pflegeversicherung soll arbeitgeberfreundlich und bürokratiearm umgesetzt werden. Im Klartext bedeutet das, dass für Arbeitgeber keine neuen Pflichten beim Lohnsteuerabzug entstehen. Jede Verkomplizierung würde das Haftungsrisiko erhöhen. Ab dem kommenden Jahr 2010 werden diese Kosten zur Kranken- und Pflegeversicherung voll absetzbar sein in der Einkommensteuererklärung. Aber, wie so oft, kein Zugeständnis ohne eine andere Streichung. Und so ist es auch hier. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zu Lebensversicherungen nicht mehr absetzbar sein.
Spenden ins EU-Ausland sind steuerlich absetzbar. Was bisher nicht möglich war, ist nun möglich. Bisher waren diese nur in der privaten Einkommensteuererklärung steuerlich absetzbar gewesen, wenn sie an Institutionen im Inland, die dafür ermächtigt waren, geleistet wurden. Nun gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.01.2009. Danach können Spenden an gemeinnützige Einrichtigungen im EU-Ausland in Deutschland steuerlich abgesetzt werden. Das ist ein großer Fortschritt.
Durch die Erbschaftsteuerreform vom 24.12.2008 hat es einen grundlegenden Systemwechsel gegenüber der bisherigen Rechtslage gegeben. Große und auch komplizierte Änderungen gab es bei der unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen durch Schenkung oder den Erbfall. Es gibt neue Bewertungsregeln für das Betriebsvermögen. Wird das Betriebsvermögen nach dem neuen Recht ab 2009 generell mit dem Verkehrswert bewertet, so galt vorher die Bewertung des Betriebsvermögens von Einzelunternehmen, Freiberuflern und Gesellschaften auf der Basis der Steuerbilanzwerte. Man rechnet damit, dass durch die Erbschaftsteuerreform hier mit überhöhten Unternehmenswerten gerechnet werden muss. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt durch die Ableitung des Wertes aus Verkäufen unter fremden Dritten oder durch die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten. Können die Werte so nicht ermittelt werden, so erfolgt eine Schätzung, bei der der Liquidationswert die Untergrenze bildet. Hier sieht das Gesetz ein pauschaliertes Ertragswertverfahren vor, das den Unternehmenswert ermitteln soll. Der nachhaltig erzielbare Jahresertrag, etwa der Durchschnitt der letzten drei Jahresergebnisse wird multipliziert mit dem Kapitalisierungsfaktor, der den Basiszins am 01.01. zuzüglich pauschalem Risikozuschlag mit 4,5 % beinhaltet. Die Fachleute zweifeln vehement daran, ob die Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, die sogenannten Verschonungsregeln, die höheren Wertansätze ausgleichen können. Das bedeutet auch, dass künftig eine gute Beratung immer wichtiger wird, will man die Unternehmensfolge sinnvoll regeln.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27.01.2009 in Luxemburg ein wichtiges Urteil zum Thema Spenden ins Ausland gesprochen. Spenden ins Ausland sind steuerlich absetzbar. Würde man sie von Spenden im Inland unterscheiden, so wäre das eine Ungleichbehandlung gegenüber den Einrichtungen im Ausland. Die EU-Richter urteilten, dass es eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstelle, die grundsätzlich verboten sei und gegen EU-Recht verstoße. Das höchste EU-Gericht war vom deutschen Bundesfinanzhof angerufen worden und hatte um Klärung gebeten. Somit ist es nun geklärt. Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in andere EU-Staaten sind in Deutschland in der Steuererklärung absetzbar.
In einer Pressemitteilung vom 13.01.2008 teilte die Bundesregierung mit, dass die Privathaushalte und der Mittelstand in den Jahren 2009 und 2010 um ca. 18 Milliarden Euro entlastet werden. Geschehen soll dies durch die Senkung der Sozialabgaben und der Steuern. Damit erreicht werden soll die Stärkung der Binnennachfrage. Änderungen werden bei der Einkommensteuer die Herabsetzung des Eingangssteuersatzes von 15 % auf 14 % sein. Weiterhin wird der Grundfreibetrag erhöht sowie die Tarifkurve verschoben. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. Man will den Bürger durch Steuersenkungen Anreize geben, die Wirtschaft anzukurbeln. Bekannt ist auch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge zum 01.07.2009 um 0,6 %. Einen Nutzen davon haben sowohl die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer als auch die Rentner.
Die obersten Finanzbehörden haben am 01.02.2009 gleichlautende Erlasse zu den Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2008 bekannt gegeben. Hiernach lautet die Frist für die Abgabe von Einkommensteuer-, Körperschaft-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen auf den 31.05.2009. Bis zu diesem Datum muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht worden sein. Werden die Steuererklärungen durch Personen aus den steuerberatenden Berufen erstellt, so müssen sie bis spätestens am 31.12.2009 beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt hat die Möglichkeit, die Erklärungen auch vor Ende der Frist anzufordern. Gründe hierfür können etwa sein, dass sich im vergangenen Jahr eine hohe Nachzahlung ergeben hatte, dass nachträglich Vorauszahlungen festgesetzt wurden, dass die Erklärung verspätet abgegeben worden war oder wenn es die Arbeitslage der Finanzämter erfordert. Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, haben als Frist den 31.03.2010.
Weitere neue BFH-Entscheidungen wurden zur Anwendung im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. Bisher waren Entscheidungen aus finanzgerichtlichen Verfahren nur für die am Rechtsstreit beteiligten Personen bindend. Das Bundesministerium der Finanzen gibt in regelmäßigen Abständen die neuesten Urteile öffentlich bekannt und weist somit die Finanzämter an, die BFH-Urteile auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Das kann für den einen oder anderen Fall durchaus zum Vorteil sein. Der aktuelle Link des Bundesfinanzhofes hierzu lautet im Internet: www.bundesfinanzhof.de - Aktuelle Entscheidungen -.
Es gibt ab 2009 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigte Arabischen Emiraten. Das gab das Bundesministerium der Finanzen am 23.12.2008 in einer Pressemitteilung bekannt. Die OECD-Grundsätze werden nun besser umgesetzt, es besteht ein großzügiger Informationsaustausch, der gegen Steuerhinterziehung unfairen Steuerwettbewerb geführt werden soll. Es wird auch in Zukunft keine Vorteile für Staatsfonds geben. Die Quellenbesteuerung bleibt erhalten. In den Vereinigten Arabischen Emiraten werden so gut wie keine Steuern erhoben. Will man in Deutschland also die Doppelbesteuerung vermeiden, so bedient man sich der Anrechnungsmethode.
Das Bundesministerium der Finanzen gab am 12.12.2008 die neuen Sachbezugswerte bekannt. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 18.11.2008 wurde geändert und die Sachbezugswerte ab dem Jahr 2009 festgesetzt. Darunter fallen Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegeben werden. Desweiteren sind Mahlzeiten betroffen, die anläßlich einer Auswärtstätigkeit oder des doppelten Haushalts anfallen. Somit gelten ab dem Kalenderjahr 2009 für Mahlzeiten wie ein Frühstück ein Wert von 1,53 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 2,73 Euro. Dieses Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.