Berichte über

6. Apr. 2010

Alle Krankenkassen haben den gleichen Beitragssatz von 14,9 %. Muss man nun im Fall eines Wechsels zwischen den Krankenkassen wählen, so ist die günstigere Kasse die, die zu dem allgemeinen Beitragssatz die besseren Leistungen anbieten kann. Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden von der Deutschen BKK, der DAK und der KKH-Allianz erhoben, weitere wollen folgen. Ohne Einkommensprüfung dürfen die Krankenkassen bis zu 8 Euro pro Monat verlangen. Höhere Pauschalen können sie nur nach einer Einkommensprüfung erheben, sie sind dennoch auf 1 % des Einkommens, maximal 37,50 Euro pro Monat beschränkt. Sobald die Krankenkasse den Sonderbeitrag erhebt, greift das Sonderkündigungsrecht. Und, was auch nicht jeder weiß. Der Beitrag wird nicht automatisch vom Gehalt abgezogen, sondern muss nach Erhalt der Rechnung selbst gezahlt werden. Befreit von den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen sind Versicherte, die eine Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Ebenso befreit sind Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe beziehen. Ebenso fallen Langzeitarbeitslose darunter, sie können in Härtefällen vom Zusatzbeitrag befreit werden.

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