Berichte über

10. Feb. 2010

Manche Krankenkassen haben ihre Mitteilungen zur Erhöhung des Beitrages von 14,9 % um einen Zusatzbeitrag schon an ihre Mitglieder verschickt. Es sind nicht wenige Krankenkassen, die zu diesem Mittel greifen, da bei ihnen, wie sie sagen, durch gestiegene Ausgaben, wie Ärztehonorare, Krankenhäuser und Medikamente das Geld knapp wird. So soll die Verteilung der Qualität der Versorgung aufrecht erhalten werden. Und spätestens ab dem Jahr 2011 werden alle Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erheben. Hat ein Mitglied ohnehin sich schon mit einem eventuellen Krankenkassen Wechsel befasst, so ist nun ein Sonderkündigungsrecht beim Zusatzbeitrag der Krankenkassen möglich. Und dies unabhängig davon, wie lange man bereits bei der Kasse schon ist. Die Frist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Ausgenommen davon sind Versicherte mit einem Wahltarif mit Selbstbeteiligung. Während der Kündigungsfrist muss der Versicherte den Zusatzbeitrag nicht mehr zahlen. Trotzdem gilt es genau abzuwägen, ob allein der Zusatzbeitrag der Krankenkasse ein Grund sein kann, von einer Krankenkasse weg zu gehen, mit der man ansonst sehr zufrieden ist.

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