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21. Sep. 2009

Rentner müssen sich auch während der Rente krankenversichern. Dabei können Rentner in einer Betriebskrankenkasse versichert sein. War eine Person während seiner Arbeit in der Betriebskrankenkasse versichert und geht nun in Rente, so kann er bei der Betriebskrankenkasse bleiben. Er muss es aber nicht. Rentner haben freie Kassenwahl. Als Kündigungsfrist gelten zwei Monate. Es müssen zwei Monate zwischen der Kündigung und dem Eintritt in die neue Kasse liegen. Ein Sonderkündigungsrecht gilt, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. Dann ist ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sofort und ohne Einhaltung von einer Kündigungsfrist möglich.

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