Berichte über

8. Mrz. 2010

Die Liste ist lang geworden. Seit Jahren bezahlen die Krankenkassen stetig weniger. Was Krankenkassen nicht mehr bezahlen, zeigen wir von www.steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com in diesem Beitrag: Fangen wir im Jahr 2003 an, als das Sterbegeld halbiert wurde. 2004 folgte die Einführung der Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal. Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente stieg auf 10 %, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente wurden seit 2004 nicht mehr erstattet. Die Zuzahlung für stationäre Maßnahmen (Reha-Maßnahmen) beträgt 10 Euro pro Tag. Anspruch auf Sehhilfen hat man nur noch in extremen Ausnahmefällen. Auch bei der Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung gab es Einschränkungen. Sie erfolgt durch die Krankenkassen nur noch bei Blinden und in einigen wenigen Ausnahmefällen. Bereits ein Jahr nach der Halbierung des Sterbegeldes wird 2004 das Sterbegeld endgültig gestrichen. Bei der künstlichen Befruchtung werden nur 3 statt 4 Versuche noch bezahlt und generell beträgt der Eigenanteil 50 %. Im Jahr 2005 wurden die Zuschüsse zum Zahnersatz stark abgesenkt. 2007 folgten Leistungseinschränkungen der Krankenkassen im Krankenhaus und der Praxis, wenn Krankheiten selbst verschuldet auftraten, wie zum Beispiel bei Tätowierungen.  Für chronisch Kranke folgte 2008 eine Änderung. Nur, wer an empfohlenen Maßnahmen teilnimmt, der kann von verminderten Zuzahlungen, etwa zu Medikamenten, profitieren. Aktuell ab diesem Jahr haben schon einige Krankenkassen einen monatlichen Zusatzbeitrag erhoben. Andere werden folgen. Die Liste der Leistungen, die seit Jahren gestrichen werden und derer, wo Zuzahlungen erhöht werden, ist lang.

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