Das ist sicherlich schon bei jedem einmal vorgekommen. Man wird am Wochenende krank und braucht Medikamente von der Apotheke, die einem der Arzt vom Notdienst verschrieben hat. Nun ist es so, dass Apotheken eine Extra-Apothekengebühr verlangen, wenn man außerhalb der regulären Apothekenöffnungszeiten ein Rezept einlösen möchte. Die außerregulären Zeiten sind von 20.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr frühs und an Sonn- und Feiertagen. Während diesen Zeiten verlangen die Apotheken 2,50 Euro als Gebühr. Eine sogenannte Notfallgebühr. Nun unser Hinweis, wie es möglich ist, dass die Krankenkasse die Notfallgebühr der Apotheken zahlt: Wenn Sie darauf achten, dass der Arzt auf dem Rezept das Kästchen “noctu” ankreuzt, dann können Sie sich die Gebühr sparen. Das Kästhen “noctu” bedeutet “eilig”. In diesem Fall wird die Notfallgebühr von den Krankenkassen bezahlt.
Von Alex |