Berichte über

27. Jul. 2009

Die Schulzeit ist in vielen Bundesländern schon in die Ferienzeit übergegangen. In Baden-Württemberg zum Beispiel beginnen die Sommerferien am Donnerstag, dem 30. Juli 2009. Begehrt sind für die Ferienzeit die sogenannten Ferienjobs. Der Deutsche Rentenversicherung Bund teilte dazu aktuell mit, dass bei Ferienjobs keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wenn sie als kurzfristige Beschäftigungen behandelt werden. Kurzfristige Beschäftigungen liegen vor, wenn diese insgesamt 2 Monate oder 50 Arbeitstage im laufenden Jahr nicht überschreiten. Diese Regelung muss vor Arbeitsbeginn festgelegt werden. Dann fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Die Höhe des Verdienstes ist dabei egal. Wenn die Beschäftigung länger dauert, wenn etwa beispielsweise auch außerhalb der Ferien regelmäßig gearbeitet wird, dann bleibt die Beschäftigung nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um einen Minijob handelt. Hier dürfen das ganze Jahr über regelmäßig monatlich bis zu 400 Euro verdient werden, ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Das übernimmt der Arbeitgeber, der eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung zahlt.

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