Berichte über

17. Aug. 2009

Das Bundessozialgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt zum Thema Praxisgebühr. Das Grundsatzurteil besagt, dass die Praxisgebühr rechtens ist. Bis zu 120 Euro Praxisgebühr pro Jahr müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlen. Da privat Versicherte nichts bezahlen müssen, zog ein Mann vor das Gericht. Sein Argument lautete, dass die Sonderabgabe verfassungswidrig sei, weil sie nur Kranke belasten würde. Dem widersprach allerdings das Bundessozialgericht mit dem Gegenargument, dass die Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Quartal rechtens sei, weil die Summe aller Zuzahlungen, etwa für die Medikamente, auf 2 % des Einkommens begrenzt ist. Außerdem könne man das gesetzliche mit dem privaten Kassensystem nicht vergleichen.

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