Berichte über

15. Mrz. 2010

Es gibt eine gewisse Basisversorgung, die die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitglieder bezahlen muss. Es handelt sich um Regelleistungen, auf die jedes Mitglied Anspruch hat. Die Basisversorgung der Krankenkassen bei der Nachsorge sieht wie folgt aus: – stationäre Kur – Blindenführhund – Häusliche Krankenpflege – Perücken für Frauen nach einer Chemotherapie – Reha-Maßnahmen nach einer Operation – Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Befreiung von der Zuzahlung zu Arznei- und Verbandsmitteln – Vor und nach der Geburt die Zuzahlung von Mutterschaftsgeld – Für Arbeitnehmer die Zuzahlung von Krankengeld nach Auslauf der Lohnfortzahlung – Nach der Geburt die Betreuung von Mutter und Kind zuhause durch eine Hebamme – Rückbildungskurse nach der Geburt

  1. Regelleistungen der Krankenkasse bei der Therapie schreibt:

    [...] sind zu bestimmten Regelleistungen ihren Mitglieder gegenüber verpflichtet. Es ist die Basisversorgung der Krankenkassen, auf die jedes Mitglied Anspruch hat. Jeder Fall wird individuell geprüft und anhand der [...]

    23. Feb. 2011 | #

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