Berichte über

6. Apr. 2010

Alle Krankenkassen haben den gleichen Beitragssatz von 14,9 %. Muss man nun im Fall eines Wechsels zwischen den Krankenkassen wählen, so ist die günstigere Kasse die, die zu dem allgemeinen Beitragssatz die besseren Leistungen anbieten kann. Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden von der Deutschen BKK, der DAK und der KKH-Allianz erhoben, weitere wollen folgen. Ohne Einkommensprüfung dürfen die Krankenkassen bis zu 8 Euro pro Monat verlangen. Höhere Pauschalen können sie nur nach einer Einkommensprüfung erheben, sie sind dennoch auf 1 % des Einkommens, maximal 37,50 Euro pro Monat beschränkt. Sobald die Krankenkasse den Sonderbeitrag erhebt, greift das Sonderkündigungsrecht. Und, was auch nicht jeder weiß. Der Beitrag wird nicht automatisch vom Gehalt abgezogen, sondern muss nach Erhalt der Rechnung selbst gezahlt werden. Befreit von den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen sind Versicherte, die eine Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Ebenso befreit sind Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe beziehen. Ebenso fallen Langzeitarbeitslose darunter, sie können in Härtefällen vom Zusatzbeitrag befreit werden.

15. Mrz. 2010

Es gibt eine gewisse Basisversorgung, die die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitglieder bezahlen muss. Es handelt sich um Regelleistungen, auf die jedes Mitglied Anspruch hat. Die Basisversorgung der Krankenkassen bei der Nachsorge sieht wie folgt aus: - stationäre Kur - Blindenführhund - Häusliche Krankenpflege - Perücken für Frauen nach einer Chemotherapie - Reha-Maßnahmen nach einer Operation - Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Befreiung von der Zuzahlung zu Arznei- und Verbandsmitteln - Vor und nach der Geburt die Zuzahlung von Mutterschaftsgeld - Für Arbeitnehmer die Zuzahlung von Krankengeld nach Auslauf der Lohnfortzahlung - Nach der Geburt die Betreuung von Mutter und Kind zuhause durch eine Hebamme - Rückbildungskurse nach der Geburt

8. Mrz. 2010

Die Liste ist lang geworden. Seit Jahren bezahlen die Krankenkassen stetig weniger. Was Krankenkassen nicht mehr bezahlen, zeigen wir von www.steuersparmodellschiffsbeteiligungen.com in diesem Beitrag: Fangen wir im Jahr 2003 an, als das Sterbegeld halbiert wurde. 2004 folgte die Einführung der Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal. Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente stieg auf 10 %, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente wurden seit 2004 nicht mehr erstattet. Die Zuzahlung für stationäre Maßnahmen (Reha-Maßnahmen) beträgt 10 Euro pro Tag. Anspruch auf Sehhilfen hat man nur noch in extremen Ausnahmefällen. Auch bei der Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung gab es Einschränkungen. Sie erfolgt durch die Krankenkassen nur noch bei Blinden und in einigen wenigen Ausnahmefällen. Bereits ein Jahr nach der Halbierung des Sterbegeldes wird 2004 das Sterbegeld endgültig gestrichen. Bei der künstlichen Befruchtung werden nur 3 statt 4 Versuche noch bezahlt und generell beträgt der Eigenanteil 50 %. Im Jahr 2005 wurden die Zuschüsse zum Zahnersatz stark abgesenkt. 2007 folgten Leistungseinschränkungen der Krankenkassen im Krankenhaus und der Praxis, wenn Krankheiten selbst verschuldet auftraten, wie zum Beispiel bei Tätowierungen.  Für chronisch Kranke folgte 2008 eine Änderung. Nur, wer an empfohlenen Maßnahmen teilnimmt, der kann von verminderten Zuzahlungen, etwa zu Medikamenten, profitieren. Aktuell ab diesem Jahr haben schon einige Krankenkassen einen monatlichen Zusatzbeitrag erhoben. Andere werden folgen. Die Liste der Leistungen, die seit Jahren gestrichen werden und derer, wo Zuzahlungen erhöht werden, ist lang.

10. Feb. 2010

Manche Krankenkassen haben ihre Mitteilungen zur Erhöhung des Beitrages von 14,9 % um einen Zusatzbeitrag schon an ihre Mitglieder verschickt. Es sind nicht wenige Krankenkassen, die zu diesem Mittel greifen, da bei ihnen, wie sie sagen, durch gestiegene Ausgaben, wie Ärztehonorare, Krankenhäuser und Medikamente das Geld knapp wird. So soll die Verteilung der Qualität der Versorgung aufrecht erhalten werden. Und spätestens ab dem Jahr 2011 werden alle Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erheben. Hat ein Mitglied ohnehin sich schon mit einem eventuellen Krankenkassen Wechsel befasst, so ist nun ein Sonderkündigungsrecht beim Zusatzbeitrag der Krankenkassen möglich. Und dies unabhängig davon, wie lange man bereits bei der Kasse schon ist. Die Frist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Ausgenommen davon sind Versicherte mit einem Wahltarif mit Selbstbeteiligung. Während der Kündigungsfrist muss der Versicherte den Zusatzbeitrag nicht mehr zahlen. Trotzdem gilt es genau abzuwägen, ob allein der Zusatzbeitrag der Krankenkasse ein Grund sein kann, von einer Krankenkasse weg zu gehen, mit der man ansonst sehr zufrieden ist.

11. Jan. 2010

Kurz und knapp! Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen bleiben im neuen Jahr 2010 unverändert. Der allgemein gültige Beitragssatz beträgt somit 14,9 %. Der Arbeitnehmer-Anteil beträgt weiterhin 0,9 % mehr als der Arbeitgeber-Anteil. Der Beitrag zur Pflegeversicherung bleibt auch im neuen Jahr 2010 mit 1,95 % gleich. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 %. Zumindest vorläufig. Einige Kassen haben schon angekündigt, dass dieser Beitragssatz wohl nicht reichen wird. Ob allerdings Zusatzbeiträge erhoben werden, entscheidet jede Krankenkasse für sich allein. Dabei werden die Krankenkassen bestrebt sein, ihre Mitglieder nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten.

11. Jan. 2010

Besser, wenn man vorher bei seiner Krankenkasse nachfragt. Ansonsten könnte man überrascht sein, wenn der Zahnarzt einem eine Rechnung über die durchgeführte, professionelle Zahnreinigung schickt. Auf die Frage, ob die Krankenkassen die professionelle Zahnreinigung zahlen, muss man ganz klar nein antworten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung grundsätzlich nicht. Diese Leistung ist nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Einmal pro Kalenderjahr ist die Zahnsteinentfernung als Kassenleistung kostenfrei. Dann sollte man wenigstens diese Art der Zahnreinigung in Anspruch nehmen.

23. Sep. 2009

Das ist sicherlich schon bei jedem einmal vorgekommen. Man wird am Wochenende krank und braucht Medikamente von der Apotheke, die einem der Arzt vom Notdienst verschrieben hat. Nun ist es so, dass Apotheken eine Extra-Apothekengebühr verlangen, wenn man außerhalb der regulären Apothekenöffnungszeiten ein Rezept einlösen möchte. Die außerregulären Zeiten sind von 20.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr frühs und an Sonn- und Feiertagen. Während diesen Zeiten verlangen die Apotheken 2,50 Euro als Gebühr. Eine sogenannte Notfallgebühr. Nun unser Hinweis, wie es möglich ist, dass die Krankenkasse die Notfallgebühr der Apotheken zahlt: Wenn Sie darauf achten, dass der Arzt auf dem Rezept das Kästchen “noctu” ankreuzt, dann können Sie sich die Gebühr sparen. Das Kästhen “noctu” bedeutet “eilig”. In diesem Fall wird die Notfallgebühr von den Krankenkassen bezahlt.

21. Sep. 2009

Rentner müssen sich auch während der Rente krankenversichern. Dabei können Rentner in einer Betriebskrankenkasse versichert sein. War eine Person während seiner Arbeit in der Betriebskrankenkasse versichert und geht nun in Rente, so kann er bei der Betriebskrankenkasse bleiben. Er muss es aber nicht. Rentner haben freie Kassenwahl. Als Kündigungsfrist gelten zwei Monate. Es müssen zwei Monate zwischen der Kündigung und dem Eintritt in die neue Kasse liegen. Ein Sonderkündigungsrecht gilt, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. Dann ist ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sofort und ohne Einhaltung von einer Kündigungsfrist möglich.

27. Aug. 2009

In der heutigen Zeit kann man schon froh und zufrieden sein, wenn ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz von der zuständigen Krankenkasse genehmigt wird. Auch muss man darauf achten, dass man angibt, wo man den Zahnersatz machen lassen will, ob in Deutschland oder einem anderen Land. Im Ausland ist der Zahnersatz um einiges billiger - ob er auch besser ist, sei dahin gestellt und jedem selbst überlassen. Wichtig zu wissen ist jedenfalls, dass ein genehmigter Heil- und Kostenplan für Zahnersatz sechs Monate gilt! Danach verliert er seine Wirkung und muss neu bei  der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

17. Aug. 2009

Das Bundessozialgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt zum Thema Praxisgebühr. Das Grundsatzurteil besagt, dass die Praxisgebühr rechtens ist. Bis zu 120 Euro Praxisgebühr pro Jahr müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlen. Da privat Versicherte nichts bezahlen müssen, zog ein Mann vor das Gericht. Sein Argument lautete, dass die Sonderabgabe verfassungswidrig sei, weil sie nur Kranke belasten würde. Dem widersprach allerdings das Bundessozialgericht mit dem Gegenargument, dass die Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Quartal rechtens sei, weil die Summe aller Zuzahlungen, etwa für die Medikamente, auf 2 % des Einkommens begrenzt ist. Außerdem könne man das gesetzliche mit dem privaten Kassensystem nicht vergleichen.

13. Aug. 2009

Zwischen nahezu 200 Krankenkassen können im Moment die gesetzlich Versicherten wählen. Allerdings müssen sich alle an den Einheitsbeitrag halten. Dennoch gibt es bei den Krankenkassen Unterschiede bei ihren Leistungen. Einige bieten Extras, in verschiedenen Tarifen kann man Geld sparen. Dafür muss man unter Umständen die Krankenkasse wechseln. Wie geht das ohne Probleme? Wenn man mindestens 18 Monate in einer gesetzlichen Krankenkasse war, dann ist der Wechsel zum Ende des übernächsten Monates möglich. Man muss dazu bei der alten Kasse kündigen und der neuen die Bestätigung zuschicken. Etwa 90 % der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben. Unterschiede gibt es bei den freiwilligen Leistungen, sowie den Extra- und Service-Angeboten. Verschiedene Krankenkassen bieten sogenannte Bonusprogramme an, mit denen man Geld sparen kann. Da die gesetzlichen Krankenkassen nur den medizinischen Mindeststandard bezahlen, muss man für Sonderleistungen, wie etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder hochwertigen Zahnersatz eine Zusatzpolice bei Privatversicherungen abschließen.

27. Jul. 2009

Die Schulzeit ist in vielen Bundesländern schon in die Ferienzeit übergegangen. In Baden-Württemberg zum Beispiel beginnen die Sommerferien am Donnerstag, dem 30. Juli 2009. Begehrt sind für die Ferienzeit die sogenannten Ferienjobs. Der Deutsche Rentenversicherung Bund teilte dazu aktuell mit, dass bei Ferienjobs keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wenn sie als kurzfristige Beschäftigungen behandelt werden. Kurzfristige Beschäftigungen liegen vor, wenn diese insgesamt 2 Monate oder 50 Arbeitstage im laufenden Jahr nicht überschreiten. Diese Regelung muss vor Arbeitsbeginn festgelegt werden. Dann fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Die Höhe des Verdienstes ist dabei egal. Wenn die Beschäftigung länger dauert, wenn etwa beispielsweise auch außerhalb der Ferien regelmäßig gearbeitet wird, dann bleibt die Beschäftigung nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um einen Minijob handelt. Hier dürfen das ganze Jahr über regelmäßig monatlich bis zu 400 Euro verdient werden, ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Das übernimmt der Arbeitgeber, der eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung zahlt.

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