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15. Dez. 2008

Der Bunder der Steuerzahler gibt in seiner Pressemitteilung vom 09.12.2008 den Sieg für den Steuerzahler bekannt. In einem Musterprozess hatte man gegen die Entfernungspauschalen-Regelung ab 2007 geklagt. Nun steht es fest. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung für verfassungwidrig erklärt und die alte Regelung rückwirkend ab 2007 wieder in Kraft gesetzt. Damit wurde die ständige Meinung des Bundes der Steuerzahler bestärkt, dass die nicht erst am Werkstor beginnt und der Weg zur Arbeit keineswegs Privatsache ist. Somit sind die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte wieder ab dem ersten Kilometer abzugsfähig. Das ist ein großer Erfolg für die Steuerzahler und somit können die Pendler mit einer Steuererstattung vom Finanzamt rechnen. Tipps zu den Steuerrückerstattungen gibt der Bund der Steuerzahler in einer PDF-Datei unter http://www.steuerzahler.de/webcom/show_softlink.php/_c-33/i.html.

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