Berichte über

3. Nov. 2008

Die Oberfinanzdirektion Koblenz hatte den Sachverhalt zu prüfen, ob die Basis-/Rüruprente einer steuerlich begünstigten Leibrente gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes entspricht. Angeboten wurde dieses Versicherungsprodukt von der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI). Da das Bundesministerium der Finanzen in den Verträgen Fehler feststellte, teilte sie CMI mit, dass deren Verträge folgende Garantiezusage enthalten müssten: Clerical Medical garantiert, dass die Rente bei der Garantieoption 75 % niemals unter den Betrag der Erstrente sinken wird, die sich bei der Wahl der Garantieoption 100 % ergeben hätte. Alle bisher abgeschlossenen Basisrentenverträge müssen diesbezüglich geändert werden.

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