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22. Feb. 2010

Die Riester-Förderung im Wohneigentum ergibt sich aus dem Eigenheimrentengesetz. Damit wird die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge aufgenommen. Denn, es ist doch so, dass das mietfreie Wohnen im Alter vergleichbar mit einer Geldrente ist. Seit 2010 ist Wohn-Riestern für Immobilienkäufer deutlich attraktiver geworden. Der Grund: Wohn-Riester gibt es seit 2010 ohne Spargrenze. Die sogenannte Entnahmegrenze für Altverträge ist weggefallen. Bisher war es so gewesen, dass Riester-Sparer für bis 3008 abgeschlossene Verträge mindestens 10000 Euro haben mussten, um ihr Sparvermögen in eine Immobilienfinanzierung umlenken zu können. So sieht es nun ab 2010 so aus, dass auch kleinere Guthaben in die eigenen vier Wände gesteckt werden können. Na, denn mal los!

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