Berichte über

22. Feb. 2010

Die Riester-Förderung im Wohneigentum ergibt sich aus dem Eigenheimrentengesetz. Damit wird die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge aufgenommen. Denn, es ist doch so, dass das mietfreie Wohnen im Alter vergleichbar mit einer Geldrente ist. Seit 2010 ist Wohn-Riestern für Immobilienkäufer deutlich attraktiver geworden. Der Grund: Wohn-Riester gibt es seit 2010 ohne Spargrenze. Die sogenannte Entnahmegrenze für Altverträge ist weggefallen. Bisher war es so gewesen, dass Riester-Sparer für bis 3008 abgeschlossene Verträge mindestens 10000 Euro haben mussten, um ihr Sparvermögen in eine Immobilienfinanzierung umlenken zu können. So sieht es nun ab 2010 so aus, dass auch kleinere Guthaben in die eigenen vier Wände gesteckt werden können. Na, denn mal los!

18. Jun. 2009

Die Riester-Rente ist eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Es wurde errechnet, dass bereits über 12 Millionen Bürger einen Riester-Vertrag bis Ende des Jahres 2008 abgeschlossen haben. Anlässlich der drohenden oder eigentlich schon bestehenden Rentenlücke eine sehr sinnvolle Investition.

Wichtige Informationen für Riester-Sparer:

1)  Junge Riester-Sparer bis 25 Jahre bekommen einen Bonus im ersten Jahr in Höhe von 200 Euro. Er gilt für Sparer demnach, die nach 1982 geboren wurden.

2) Die Eigenheim-Finanzierung kann mittels eines Riester-Darlehens funktionieren. Der Vorteil ist die Zinsersparnis, weil für die Rückzahlung Zulagen und Steuervorteile wie für einen normalen Riester-Sparvertrag bezahlt werden.

3) Bei Riester-Fondssparplänen kann man Steuern sparen. Muss man bei normalen Fonds auf die Kapitalerträge 25 % Abgeltungsteuer an das Finanzamt bezahlen, so muss man beim Riester-Fondssparplan bei Auszahlung nur die Hälfte der Gewinne versteuern, wenn man die staatliche Förderung nicht beantragt. Der Vertrag muss als Voraussetzung mindestens 12 Jahre laufen und der Sparer 60 Jahre oder älter sein. Ungeförderte Riester-Fonds können auch Selbständige abschließen.

4) Bei Geringverdienern, deren Verdienst so niedrig ist, dass sie ergänzend Hartz-IV-Leistungen erhalten, bekommen vom Staat die Beiträge zur Riester-Rente bezahlt. Es läuft so ab, dass die Beiträge vom Arbeitseinkommen zunächst abgezogen werden, dann aber die Differenz der Staat in Form von Arbeitslosengeld II aufstockt.

5) Riester-Verträge werden von Banken, Fondsgesellschaften und Vesicherungen als private Rentenversicherung oder Fonds- oder Banksparpläne angeboten.

27. Feb. 2009

Die staatlichen Finanzspritzen halten derzeit nicht immer das, was sie versprechen. Wohn-Riester ist auf dem Prüfstand. Ende des Jahres 2008 hat der Staat begonnen, mit dem Wohn-Riester den Personenkreis der Häuserbauer zu unterstützen. Dazu muss man folgendes wissen. Wohn-Riester ist eine zusätzliche Form der privaten Altersvorsorge. Er ergänzt die bisherige staatlich geförderte Riester-Rente und soll den Hausbau und den Hauskauf fördern. Wenn dann die Sparer 4 % des Jahreseinkommens in ihren Vertrag eingezahlt haben, maximal 2100 Euro, dann kann dieses Geld plus den Zulagen komplett für den Hausbau oder -kauf verwendet werden. Die Förderung vom Staat beträgt pro Jahr 154 Euro und für jedes Kind 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Und dann muss man auch noch wissen, dass beim Wohn-Riester zwar keine monatliche Rente ausbezahlt wird, dass aber bis Rentenbeginn ein fiktives Wohnförder-Konto mit 2 % verzinst wird. Auf diese Summe fallen Steuern an. Sinnvoll oder nicht - Wohn-Riester.

9. Dez. 2008

In einer Pressemitteilung vom 08.12.2008 gibt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. bekannt, dass die Quote der Vertragskündigungen bei Riester-Verträgen mit 3 - 4 % im Jahr nicht besorgniserregend ist. In den Jahren 2001 bis 2007 wurden rund 950.000 Verträge nicht weiter geführt. Um den Wettbewerb aufrecht zu erhalten, hat der Gesetzgeber ermöglicht, jederzeit den Anbieter zu wechseln und das angesparte Kapital zum neuen Anbieter mitzunehmen. Aus diesem Grund und, weil der Vertragsbestand noch relativ jung ist, wird die Kündigungsquote nicht als besorgniserregend angesehen.

2. Okt. 2008

Der deutsche Rentenversicherung Bund hat am 01.10.2008 nochmals verdeutlicht, wann die Förderung zur Riester-Rente zurückzuzahlen ist. Die Riester-Rente ist eine zusätzliche Altersvorsorge. Der Bürger zahlt Beiträge ein, vom Staat erhält er eine Zulage und er kann seine Einzahlungen bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend machen. Wird die Riester-Rente allerdings nicht als Altersvorsorge verwendet, so müssen sowohl die Zulagen als auch die Steuerersparnisse zurückgezahlt werden. Solche schädlichen Verwendungen sind zum Beispiel die Kündigung des Vertrages, der Tod während der Ansparphase, der Tod während der Auszahlungsphase, der Umzug in das Ausland oder die Vermietung oder der Verkauf einer geförderten Immobilie. Dann ist die Rückzahlung der Förderung zur Riester-Rente unabwendbar.

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