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9. Dez. 2008

Am 04.12.2008 teilte der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. in einer Pressemitteilung mit, dass die Rentenbezugsmitteilungen nicht mehr vor der Bundestagswahl 2009 versandt werden. Dies gab das Bundeszentralamt für Steuern Ende Oktober bekannt. An dieses Amt seien die Rentenbezugsmitteilungen für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2008 erst in der Zeit vom 01.10.2009 bis 31.12.2009 zu übermitteln. In den Folgejahren muss die Übermittlung dann immer bis spätestens am 31.03. des Folgejahres erfolgen. Durch diese Übermittlung, die mittels der 11-stelligen Steueridentifikationsnummer möglich ist, kann das Finanzamt rückwirkend bis in das Jahr 2005 feststellen, ob Steuern festzusetzen sind. Aufgrund des relativ hohen Grundfreibetrages sind viele Rentner davon nicht betroffen. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende beträgt 7.664 Euro und für Ehepaare 15.328 Euro. Für Rentner, die bis Ende 2005 in Rente gingen, sind 50 %  der Renteneinkünfte steuerpflichtig. Von da an erhöht sich der Anteil um jährlich 2 %. Es wird empfohlen, schon jetzt das zu versteuernde Einkommen berechnen zu lassen und, wenn nötig, eine Steuererklärung abzugeben. Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung übernehmen die Lohnsteuerhilfevereine für die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages.

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