Berichte über

11. Apr. 2010

Viele Kinder machen nach dem bestandenen Schulabschluss ein freiwilliges soziales Jahr. Das kann zum Beispiel in einer Einrichtung für behinderte Kinder sein. Doch was ist mit der Rente. Erwirbt man während dem freiwilligen sozialen Jahr Rentenanteile? Ja. Es werden die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente während dieser Zeit vom Träger der Maßnahme, also dem Arbeitgeber, alleine gezahlt. Die Bemessung der Beitragshöhe orientiert sich am Taschengeld und dem Wert der Sachbezüge, darunter fallen die Unterkunft, die Verpflegung und die Arbeitskleidung. Auf der Grundlage der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die Werte errechnet und zur Rente gezählt.

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