Bei der Rentenkasse kann jeder Bürger eine Kontenklärung beantragen. Es gibt wichtige Informationen zur gesetzlichen Rente: Die Bedingung für die Altersrente ist, dass man 65 Jahre alt sein muss und 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben muss. Erst, wenn beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind, dann kann man die Altersrente bekommen. Für die Rente ab 65 ist seit 1984 nur noch eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erforderlich. Dabei zählen Kindererziehungszeiten, Ersatzzeiten und der Versorgungsausgleich mit. Für die eigene Rente spielt die Altersrente des Ehepartners keine Rolle. Nur bei Rentenansprüchen nach dem Fremdrentengesetz müssen Begrenzungen beachtet werden. Eine Reha-Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Zahlung der Altersrente. Aus allen rentenrechtlichen Zeiten berechnet sich die Rentenhöhe. Es kommt auf die Jahre an, die ein Versicherter im Laufe seines Lebens gearbeitet hat und wieviele Rentenbeiträge er eingezahlt hat. so werden die letzten Arbeitsjahre wie alle anderen Beitragsjahre behandelt. Die Meinung, dass die letzten Jahre am meisten zählen würden, ist demnach falsch. Seit dem 1.7.1977 gilt der Versorgungsausgleich bei Scheidungen. Statt dem früheren Babygeld für die Babyjahre gibt es seit 1986 die sogenannten Kindererziehungszeiten. Diese werden den Müttern gutgeschrieben. Für Kinder, die bis zum 31.12.1991 geboren wurden, wird ein Jahr Kindererziehungszeit angerechnet, für alle Geburten ab dem Jahr 1992 sind es 3 Jahre.
Von Alex |