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29. Jan. 2009

Am 01.01.2005 trat das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Ab da wurden die Renten anders als vorher besteuert. Bis zum Jahr 2040 sollen die Renten voll besteuert werden, bis dahin wird der steuerpflichtige Anteil gleichmäßig jährlich erhöht. Hierbei ist das Jahr, wann die Rente eingetreten ist, ausschlaggebend. Bis Ende 2004 wurden die Renten nach der Ertragsanteilbesteuerung besteuert. Gegen die Anwendung des Alterseinkünftegesetzes hatte ein Steuerpflichtiger geklagt. Der Bundesfinanzhof hat hierauf nun am 26.11.2008 ein Urteil erlassen, das besagt, dass die Rentenbesteuerung, die seit 01.01.2005 Anwendung findet, verfassungsgemäß ist.

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